Viernheim, 01. März 2016. (red/pm) In der Viernheimer Innenstadt gelten nach der offiziellen Freigabe des zweiten Bauabschnitts neue Verkehrsvorschriften: Generell ist das Befahren der Fußgängerzone mit Kraftfahrzeugen sowie das Parken verboten. Dennoch wurden seit der Freigabe des zweiten Bauabschnitts über 150 Strafzettel verteilt. Die Frage, ob es eventuell Poller bräuchte stünde im Raum, so Jens
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